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Vom Glücksbringer zum Buhmann Verschiedene Interessenvertreter rütteln am Schornsteinfegergesetz und fordern Reformen Noch geht der Kaminkehrer unbehelligt seiner Arbeit nach. Doch die Politiker in Berlin, Stuttgart und Brüssel werden die Schornsteinfeger voraussichtlich mit tief greifenden Veränderungen konfrontieren. Foto: Bundesverband des Schomsteinfegerhandwerks Düsseldorf. Den Schornsteinfegern weht der Rauch kräftig Ins Gesicht. Auf verschiedenen politischen Ebenen wird ein Feuer entfacht, um das Monopol der Männer in Schwarz zu beseitigen, die Kehrbezirke aufzulösen, Doppelmessungen abzuschaffen und die Preise zu senken. Vor rund drei Jahren hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang gebracht und die Bundesregierung darauf aufmerksam gemacht, dass das deutsche Schornsteinfegergesetz gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verstößt. In diesem Jahr legten die baden-württembergische Landesregierung und die FDP nach. Beide wollen das Schornsteinfegerwesen von ordnungspolitischen Fesseln befreien. „Die Dynamik des Wettbewerbs ist ausgeschaltet. Wettbewerb bringt aber im Allgemeinen Preissenkungen und Qualitätsverbesserungen mit sich", schreiben die Liberalen in ihrem Antrag, den sie Anfang Mai in den Bundestag eingebracht haben. Dabei haben die Eidgenossen andere Erfahrungen mit der Marktöffnung gemacht. Seit sechs Jahren können sich die Hauseigentümer in drei Kantonen ihren Schornsteinfeger aussuchen. Doch die erwarteten Kostensenkungen sind ausgeblieben. „Die Preise sind bis zu 20 Prozent gestiegen. Die Kaminfegerbetriebe melden, dass sich für sie kaum etwas verändert hat", fasst Konrad Imbach, Direktor des Schweizerischen Kaminfegermeister-Verbandes, die Entwicklung zusammen. Da die Kunden mit ihren Schornsteinfegern zufrieden gewesen sind, sei kein neuer Markt entstanden. „Durch die Liberalisierung kann der Kaminfeger die Preise nun selber gestalten", erklärt Imbach. Dadurch seien neue zusätzliche Kosten im Bereich der Organisation und Administration entstanden. Unproduktive Zeiten, zusätzliche Wege und Werbekosten würden nun auf die Kunden abgewälzt. Abgasmessung plus Emissionsschutzmessung gleich unnötige Zusatzkosten. So rechnen die niedersächsischen Handwerksjunioren. Sie setzen sich dafür ein, die doppelten Überprüfungen der Heizungsanlagen durch den Schornsteinfeger und den SHK-Betrieb abzuschaffen. Doch selbst ihr Vorsitzender Reinhard Böker glaubt nicht daran, dass die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung der Feuerungsanlagen einfach vom einen Gewerk aufs andere übertragen werden kann. Denn die entscheidende Frage lautet: Kann derjenige, der von der Reparatur der Geräte lebt, objektiv feststellen, ob die Verbrennung auch einwandfrei funktioniert? Und die Prüfpflicht einfach zu kippen, hält Böker auch aus Sicht des Kunden nicht für sinnvoll. .„Die Hersteller übernehmen keine Gewährleistung, wenn die Heizungsanlagen nicht regelmäßig gewartet werden", so der SHK-Meister. Auch den den oft zitierten Vorschlag, dass sich das Prüfverfahren dem der Abgasuntersuchung beim Kfz anlehnen sollte, hält Böker für zu kurz gesprungen. „Beim Auto kann die Polizei noch zufällig feststellen, ob die Prüfplakette abgelaufen ist. Aber wie soll man das bei einer Heizungsanlage nachhalten?" Verschiedene private Interessengemeinschaften, die sich für die Abschaffung des Schornsteinfegerrnonopols einsetzen, führen bei ihrer Argumentation den technischen Fortschritt an. Sie behaupten, dass die neueste Verbren-nungstechnik die Überwachungs- und Kontrolltätigkeit der Männer in Schwarz eigentlich überflüssig macht. Das sieht der Heiztechnik-Spezialist Viessmann jedoch etwas differenzierter. Zwar habe vor allem die Brennwerttechnik für Gas und Öl neue Maßstäbe gesetzt. „Das bedeutet aber nicht, dass die Tätigkeit des Schornsteinfegers überflüssig würde", erklärt ein Sprecher des Unternehmens. Tätigkeiten wie die Überwachung der Bauausführung und die Sicherheitsüberwachung im laufenden Betrieb der Heizungsanlage würden auch in Zukunft ihre Bedeutung behalten. „Diese Aufgabe ist bei den Schornsteinfegern in guten Händen. Sie genießen hohes Ansehen, gelten als neutral und es wird ihnen die entsprechende Fachkompetenz zugestanden." Allerdings -wendet der Konzern aus Allensdorf ein - sollte die Kehr- und Überprüfungsordnung dem Stand der Technik angepasst und die Überwachungsintervalle angepasst werden. Diesen Vorschlag hat sich der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks bereits zu eigen gemacht. Auf seinem Verbandstag in Weimar hat der Verband ein modifiziertes System vorgestellt. Demnach sollen die Kehrbezirke nur noch für zehn Jahre vergeben und unter Wettbewerbsbedingungen europaweit ausgeschrieben werden. Bewerberlisten werden abgeschafft. „Um die Verwaltung zu entlasten, werden die Innungen in das Ausschreibungsverfahren eingebunden. Damit soll ermöglicht werden, dass sich die besten und qualifiziertesten Bewerber durchsetzen", so der Bundesverband. Als Ausgleich für diese Zugeständnisse sollen die Kehrbezirksinhaber andere Aufgabenfelder - etwa die Energieanstoßberatung - zugeteilt bekommen. Inwiefern diese Vorschläge vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) gehört werden, ist Christian Schmahl unklar. „Das BMWA mauert derzeit. Wir wissen lediglich, dass Vertreter dieses Hauses in Brüssel gewesen sind", so der Pressesprecher des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks. Beide Seiten hätten über die Ergebnisse der Gespräche aber Stillschweigen vereinbart. Mit ersten Verlautbarungen rechnet er Ende September. Schmahl: „Im Moment hängen wir zwischen Baum und Borke." Artikel aus DEUTSCHES HANDWERKSBLATT Zeitung für Handwerk, Handel und Gewerbe in Deutschland 9/2004 ![]() |