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Holzabfall

Ob Sie es  glauben oder nicht - dieser Sondermüll wurde von einem Bauunternehmer nicht auf-, sondern abgeladen, um den Nachbarn gratis mit Brennholz zu versorgen.
Wenn man bedenkt, dass die ordnungsgemäße Entsorgung dieser  Ladung Holz ca. 200,- Euro/Tonne kostet, war das "Geschenk" wohl auch nicht  ganz selbstlos.
Das Verbrennen von Holzabfällen (behandelt,  beschichtet, lackiert, getränkt, Spanplatten usw.) ist nach der 1.BImSchV.  in häuslichen Feuerungsanlagen verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Hier ist die Sachlage klar: Farbig, mit Nägeln und Schrauben gespickt und  imprägniert.
Was aber ist mit Palettenholz, Sägeresten aus Zimmereien,  unbehandelten Schalbrettern u.ä.?
Grundsätzlich sollte das Verbrennen  dieser Hölzer kritisch betrachtet werden: Eine Untersuchung eines Schweizer Institutes hat ergeben, dass Verarbeitungsreste bei der Verbrennung wesentlich höhere Anteile an Schwermetallen zurücklassen  (Aschetest) als sauberes Baumholz. Paletten werden erst zur Entsorgung  freigegeben, wenn sie brüchig oder morsch sind, an Schalbrettern haften Reste von Zement und anderen Zuschlagstoffen und Holzreste aus Zimmereien sind häufig imprägniert, obwohl sie "sauber" aussehen.
Wer sicher gehen will und umweltfreundlich heizen möchte, sollte grundsätzlich keine Hölzer verbrennen, die im Verarbeitungsprozess gestanden haben.

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