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Mängel an Feuerungsanlagen

Mängelbilder

Das Schornsteinfegerhandwerk hat u.a. die Aufgabe, Mängel an Feuerungsanlagen (Feuerstätte, Verbindungsstück, Schornstein) zu  beanstanden. Manchmal halten Kunden eine Mängelmitteilung für übertrieben,  da sie nicht so recht einsehen, dass z.B. ein geforderter Mindestabstand  wirklich nötig ist.

Tatsächlich begründen sich alle Forderungen, ob  Brandschutzabstände, Unfallverhütungsmassnahmen oder immissionsrechtliche Vorschriften, auf z.T. leidvolle Erfahrungen aus der  Vergangenheit.

Heute garantieren diese Vorschriften dem Betreiber von Feuerungsanlagen ein Höchstmaß an Sicherheit. Die  Feuerungsverordnungen der Länder werden laufend an die technischen  Entwicklungen angepasst und untereinander harmonisiert.
Unser Handwerk arbeitet eng mit allen entscheidenden Verbänden zusammen und bringt seine  Erfahrungen aus der täglichen Praxis in die entsprechenden Gremien ein.

Wohnungsbrände: Häufigste Auslöser sind heute defekte  technische Geräte.

Die Aufgabe unseres Handwerks ist es, für die Einhaltung der technischen Bestimmungen zu sorgen. Eine Vielzahl von Vorschriften, von A  wie "Aufstellanweisungen" bis Z wie "Zulassungsbescheide" müssen während der Abnahme- und Kehrtätigkeit beachtet werden. Auf dieser Seite finden  Sie Links zu Mängeln und Kuriositäten, die während der täglichen Arbeit im  Kehrbezirk gefunden wurden.

 

Hier einige Beispiele gefundener Mängel im Internet

Diese Mängel sind aus Bezirke im Kreis Borken

Mängel an Gasbrennwertfeuerstätten und Gasaussenwandfeuerstätten

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